Allzu häufig versuchen auch heute noch Ärzte, Versicherungsfachkräfte und Juristen technische Unfallrekonstruktionen und biomechanische Beurteilungen bei verletzten Personen selber vorzunehmen, indem sie aufgrund der persönlichen Schilderungen der betroffenen Person und anhand von Unfallfotos sowie des Polizeiberichtes Feststellungen bezüglich der "Schwere" des Ablaufs einer Kollision treffen.
Bis heute ist dies die einzige Vorgehensweise in den meisten Ländern Europas in solchen Fällen, da in Traumabiomechanik ausgebildetes Fachpersonal nicht vorhanden ist. Die Ausbildung von Experten und Schulung von interessierten Gutachtern will die Gesellschaft fördern.
Hier finden Sie u.a. Hinweise zu Veranstaltungen, Rezensionen neuester Publikationen und Kommentierungen anonymisierter Gutachten. Alle Artikel finden sich im Artikelarchiv.
Der Europäischen Kommission liegt ein Vorschlag vor,wonach die Automobilindustrie in Europa verpflichtet werden soll,ab dem Jahr 2015 einen Event Data Recorder (EDR) in neue Fahrzeuge einzubauen.Dabei soll der EDR,anders als in den USA,nicht nur schwerere Kollisionen mit Airbagauslösung,
sondern auch leichte Unfälle mit besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern(z.B.Fussgänger) aufzeichnen.
Ein Expertenseminar mit hochkarätigen Fachleuten aus Forschung und Wirtschaft
hat am Samstag,dem 15.10.2011, in Lindau hierzu einen intensiven Meinungsaustausch gehabt und wird die mehrheitliche Meinung zu dem Thema in den nächsten Wochen in Form eines "Lindauer Manifest" Öffentlichkeit und Politik bekannt machen.
Mi
21
Sep
2011
OLG Köln SP 08/04,261,vom 02.03.2004:
Ist streitig,ob infolge eines Unfalls eine Hws-Verletzung eingetreten ist,muß der Geschädigte den Vollbeweis für die erlittene Verletzung und die Ursächlichkeit mit dem Unfall führen.
Die von den behandelnden Ärzten dokumentierten Diagnosen seien lediglich Verdachtsdiagnosen,d.h.Arbeitshypothesen.Für eine HWS Verletzung gebe es vorliegend keine gesicherten medizinischen Erkenntnisse.
Es ist von einer DELTA-V von 7-14km/h auszugehen.Da die Klägerin vorliegend für den Schadeneintritt und zugehörige Hilfstatsachen beweisbelastet ist,kann nur der niedrigere Wert als bewiesen angesehen werden.
Fr
12
Aug
2011
Wann ist ein Gutachten überzeugend ?!
Eine Begründung zu liefern und im Urteil auszuführen,weshalb der Richter dem Gutachten eines Sachverständigen folgt,fällt um so leichter,je besser die Begründung des Gutachtens ist.Umgekehrt gesagt:Wenn der Richter im Urteil Schwierigkeiten hat darzulegen,weshalb er ein Gutachten überzeugend findet,dann hat das Gutachten,auf das sich der Richter stützen möchte,möglicherweise ein Begründungsdefizit.Damit ist das entscheidende Qualitätskriterium genannt:
aus:"Schnittstellenprobleme bei der Einholung und Verwertung von medizinischen Sachverständigengutachten .G.H.Steiner,in "Der medizinische Sachverständige".Gentner Verlag 6/2010,S 245-254.