Über die Gesellschaft

 Sehr geehrte Interessenten und Interessentinnen,

 

in den zurückliegenden Jahren haben sich die medizinischen und technischen Wissenschaften immer mehr spezialisiert. Es ist unmöglich, dass heute ein Arzt über Spezialwissen in der Mechanik verfügt und Unfallmechaniker medizinisches Verständnis über Unfallverletzungen und deren Folgezustände besitzen.

 

Dieser Sachverhalt ist Voraussetzung, um biomechanische Zusammenhänge herzustellen und zu bewerten. Daher hat sich im März 2010 eine interdisziplinäre Initiativgruppe von Medizinern, Ingenieuren und Juristen in München zur Gründung der Gesellschaft für medizinische und technische Traumabiomechanik entschlossen. Diese Initiativgruppe hat seit nahezu zwei Jahrzehnten als „Brainpool“ für verschiedenste Organisationen, Gesellschaften und Auftraggeber gewirkt. 

 

Das Ziel der Gesellschaft ist Traumabiomechmechaniker auszubilden und zu qualifizieren.

Der Vorstand

  • Dr. med. Wolfram Hell, Präsident GMTTB, Abteilung Biomechanik und Unfallforschung, Institut für Rechtsmedizin LMU, München
  • Prof. Dr. med. Felix Walz, Vizepräsident GMTTB, Traumabiomechanik, Zürich
  • Dr. rer. nat. Erich Schuller, Biomechaniker,  Institut für Rechtsmedizin LMU, München
  • Prof. Dr. Arno Eichberger, Institut für Fahrzeugtechnik, TU Graz
  • Norman Doukoff, M.A., Vorsitzender Richter a.D., Oberlandesgericht München 
  • Prof. Dipl.-Ing. Dietmar Otte, Biomed-tec und Medizinische Hochschule Hannover

 

weitere Bürgen 

  • Dipl.-Ing Karl-Heinz Fuchs, Ingenieurbüro, Göppingen
  • Dr. sc. tech. Markus Muser, Traumabiomechanik, AGU Zürich
  • Dr. med. Uli Schmucker, Chirurgie, Orthopädie, DGU, München
  • Prof. Dr. Hermann Steffan, TU Graz

Die Gesellschaft

Sie ist neutral und unabhängig.

 

Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar wissenschaftliche Zwecke und ist selbstlos tätig. Dieses wird insbesondere durch Schulungs-, Informations- und Qualifizierungsmassnahmen angestrebt. Die Vermittlung erfolgt durch wissenschaftliche Studien, Seminare, Vortragsveranstaltungen und Veröffentlichungen.

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GMTTB-Satzung
GMTTB-Satzung_v._12.04.2019.pdf
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